
>Wie
findet man aber nun ein passendes Produkt?
Gehören
Sie zu der Gruppe der förderungsfähigen Personen?
Zunächst einmal müssen Sie uneingeschränkt steuerpflichtig
sein. Also zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- rentenversicherungspflichtige
Arbeitnehmer,
- rentenversicherungspflichtige Selbständige,
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung
der Landwirte,
- Kinder Erziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre
eines jeden Kindes),
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe (einschließlich
berechtigter
Bezieher von Arbeitslosenhilfe, deren Leistungen aufgrund der
Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
- Bezieher von Krankengeld,
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
- Wehr - und Zivildienstleistende,
- geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit,
wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag
aufgestockt wird,
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert
waren
- Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen,
die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder
von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche
oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird und
- Amtsträger.
Ehepartner von anspruchsberechtigten
Personen erhalten selbst einen Zulageanspruch, falls sie einen
passenden Vertrag haben, nicht vom Partner dauernd getrennt leben
und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige,
- freiwillig Versicherte,
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
- geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den
Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch
eigene Beiträge aufstocken,
- Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen,
- Altersrentner und Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.