
Riesterrente
Was ist die Riesterrente überhaupt?
Die Riesterrente ist eine Möglichkeit
sich durch eigene Sparpläne in Form von klassischen Rentenversicherungen,
Banksparplänen oder Fondsparen Kapital anzuschaffen.
Diese Kapitalanschaffung wird vom
Staat gefördert, da dieser im Jahr 2000/2001 im Rahmen der
Rentenreform das Rentenniveau gesenkt hat und jeden Bürger
dazu aufruft, diese Lücke mit eigener Kapitalbildung zu schließen.
Dies kann freiwillig geschehen. Vielleicht ist der ein oder andere
ja auch mit dem gesenkten Niveau zufrieden und sichert sich seine
Rente lieber in Form von Immobilien.
Letztendlich geschieht dies alles
eigenverantwortlich und dies ist eine Neuerung in der Geschichte
der Sozialversicherung, die seit den 50er Jahren komplett auf
das Umlageverfahren aller Steuerzahler zurückgegriffen hat.
Die staatliche Förderung bei
der Riesterrente funktioniert, indem Zuschüsse direkt auf
den jeweiligen Vertrag gezahlt werden (also auf den Banksparplan,
Rentenversicherung oder Fondsparplan). Diese Förderung muß
gesondert beantragt werden. Automatisch wird nichts gezahlt.
Die Bezeichnung dieser Rente, geht übrigens auf den ehemaligen
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zurück,
der die Rentenreform umgesetzt hat. Umstritten ist die Riesterrente,
weil die Beantragung der staatlichen Zuschüsse kompliziert
ist und weil sie an viele Bedingungen geknüpft ist, die die
Eigenverantwortlichkeit der Bürger im Endeffekt doch wieder
einschränken, obwohl die Rente eigenverantwortlich eingezahlt
werden soll. Somit haben einige Anbieter die Riester-förderungsfähigen
Produkte teilweise schon wieder aus ihrem Angebot herausgenommen.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie
auf dieser Internetplattform: Riester-Rente