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Die Rüruprente

Welche Beträge können Versicherte steuerlich geltend machen?
Im Rahmen der Rüruprente wurde für Ledige ein Sonderausgabenabzug von 20T€ bzw. 40T€ für Verheiratete festgelegt. Ab dem Jahr 2005 sind 60 % steuerlich absetzbar, die gestaffelt bis 2025 jeweils um 2 %-Punkte bis auf 100 % steigen. Für Arbeitnehmer gilt hierbei jedoch, dass der Betrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur GKV gekürzt wird. Für Beamte bzw. Personen, die den Anspruch ohne eigene Beitragsleistung (ohne nur eine Teileistung) erhalten, wird der Betrag um einen fiktiven Arbeitgeberanteil gekürzt.

Wer hat Vorteile durch Nutzung der Rüruprente?
Zunächst ist zu erwähnen, dass vor jedem Versicherungsabschluss, wie auch bei einem Rürupvertrag eine objektive steuerliche Beratung in Betracht gezogen werden sollte, um finanzielle Einbußen ausschliessen zu können. Dies gilt vor allem für Selbstständige, die die grösste Zielgruppe dieser Rentenform darstellen. Selbstständige haben eine relativ hohe Steuerbelastung. Bei Rentenneuabschlüssen haben diese keine Möglichkeit der steuerbegünstigten Altersvorsorge. Beiträge zur normalen Rentenversicherung (und Kapitallebensversicherung) sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Ausnahme bilden Versicherungen, die vor dem 1.1.2005 begonnen haben.

Für die Zielgruppe der Selbstständigen wurde eine Stellschraube ,für die Staatskasse positiv, installiert. Bis 2019 kann der Versicherte nicht 60% der aus dem Rürupvertrag eingeflossenen Beiträge steuermindernd geltend machen.

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