
Die
Rüruprente
Welche Beträge können
Versicherte steuerlich geltend machen?
Im Rahmen der Rüruprente wurde für Ledige ein Sonderausgabenabzug
von 20T€ bzw. 40T€ für Verheiratete festgelegt.
Ab dem Jahr 2005 sind 60 % steuerlich absetzbar, die gestaffelt
bis 2025 jeweils um 2 %-Punkte bis auf 100 % steigen. Für
Arbeitnehmer gilt hierbei jedoch, dass der Betrag um den steuerfreien
Arbeitgeberanteil zur GKV gekürzt wird. Für Beamte bzw.
Personen, die den Anspruch ohne eigene Beitragsleistung (ohne
nur eine Teileistung) erhalten, wird der Betrag um einen fiktiven
Arbeitgeberanteil gekürzt.
Wer hat Vorteile durch Nutzung
der Rüruprente?
Zunächst ist zu erwähnen, dass vor jedem Versicherungsabschluss,
wie auch bei einem Rürupvertrag eine objektive steuerliche
Beratung in Betracht gezogen werden sollte, um finanzielle Einbußen
ausschliessen zu können. Dies gilt vor allem für Selbstständige,
die die grösste Zielgruppe dieser Rentenform darstellen.
Selbstständige haben eine relativ hohe Steuerbelastung. Bei
Rentenneuabschlüssen haben diese keine Möglichkeit der
steuerbegünstigten Altersvorsorge. Beiträge zur normalen
Rentenversicherung (und Kapitallebensversicherung) sind seit 2005
nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Ausnahme bilden
Versicherungen, die vor dem 1.1.2005 begonnen haben.
Für die Zielgruppe der Selbstständigen
wurde eine Stellschraube ,für die Staatskasse positiv, installiert.
Bis 2019 kann der Versicherte nicht 60% der aus dem Rürupvertrag
eingeflossenen Beiträge steuermindernd geltend machen.
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