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Die Rüruprente

Dies wird durch das zuständige Finanzamt sichergestellt, die jährlich prüft, ob der Versicherte nach alter oder neuer Gesetzeslage besser gestellt ist. Dies führt in den meisten Fällen dazu führen, dass der Versicherte nach alten Höchstsätzen höhere Beträge für Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann, als vergleichsweise nach der neuen Rechtslage.

Der Steuerspareffekt der Rüruprente kommt so für den Versicherten nicht mehr zur Geltung, weil der Höchstbeitrag voll ausgeschöpft ist. Stattdessen müssen die späteren Auszahlungen wie bei der GKV voll versteuert werden.

Wer profitiert noch von der Rüruprente?
Angestellte, weil ein neu geschaffener Sonderausgabenhöchstbetrag von 20 T€ pro Jahr und Person installiert wurde. Somit kann ein Angestellter zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufbauen, bei gleichzeitiger Nutzung von Steuerförderungen.

Das Einkommen von Angestellten liegt meist über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierdurch kann der erhöhte Bedarf neben der Riesterrente und betrieblicher Altersvorsorge durch die Basisrente gedeckt werden.

Ist die Rüruprente vor Fremd- und Selbstzugriff gesichert?
Ein Rürupversicherungsvertrag kann vor Rentenbeginn nicht aufgelöst. Der Wert des Vertrages findet z.B. beim Arbeitslosengeld 2 keine Berücksichtigung. Auch bei einer finanziellen Notsituation kann durch einen Gerichtsvollzieher keine Vertragsauflösung bzw. Auszahlung des Wertes herbeigeführt werden, eine Rüruprente ist unpfändbar.

Zu beachten ist hierbei, dass Vertragsabschluss und Einzahlung vor der Antragstellung auf Arbeitslosengeld 2 erfolgen. Tritt die Rentenzahlung in Kraft kann diese wie jede andere Einkommensquelle gepfändet werden.

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