
Die
Rüruprente
Dies wird durch das zuständige
Finanzamt sichergestellt, die jährlich prüft, ob der
Versicherte nach alter oder neuer Gesetzeslage besser gestellt
ist. Dies führt in den meisten Fällen dazu führen,
dass der Versicherte nach alten Höchstsätzen höhere
Beträge für Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann,
als vergleichsweise nach der neuen Rechtslage.
Der Steuerspareffekt der Rüruprente
kommt so für den Versicherten nicht mehr zur Geltung, weil
der Höchstbeitrag voll ausgeschöpft ist. Stattdessen
müssen die späteren Auszahlungen wie bei der GKV voll
versteuert werden.
Wer profitiert noch von der
Rüruprente?
Angestellte, weil ein neu geschaffener Sonderausgabenhöchstbetrag
von 20 T€ pro Jahr und Person installiert wurde. Somit kann
ein Angestellter zusätzliches Vermögen für den
Ruhestand aufbauen, bei gleichzeitiger Nutzung von Steuerförderungen.
Das Einkommen von Angestellten
liegt meist über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung. Hierdurch kann der erhöhte Bedarf neben
der Riesterrente und betrieblicher Altersvorsorge durch die Basisrente
gedeckt werden.
Ist die Rüruprente vor
Fremd- und Selbstzugriff gesichert?
Ein Rürupversicherungsvertrag
kann vor Rentenbeginn nicht aufgelöst. Der Wert des Vertrages
findet z.B. beim Arbeitslosengeld 2 keine Berücksichtigung.
Auch bei einer finanziellen Notsituation kann durch einen Gerichtsvollzieher
keine Vertragsauflösung bzw. Auszahlung des Wertes herbeigeführt
werden, eine Rüruprente ist unpfändbar.
Zu beachten ist hierbei, dass Vertragsabschluss
und Einzahlung vor der Antragstellung auf Arbeitslosengeld 2 erfolgen.
Tritt die Rentenzahlung in Kraft kann diese wie jede andere Einkommensquelle
gepfändet werden.
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