
Die
Rüruprente
Was passiert beim Todesfall?
Die Rüruprente kann nicht vererbt werden. Stribt der Rentenempfänger,
so ist wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge
für die Hinterbliebenen verloren. Alternativen werden von den
Versicherungsgesellschaften jedoch in unterschiedlichen Lösungen
angeboten. So kann der Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente
ausgestattet werden oder eine zusätzliche (steuerlich nicht
geförderte) Risikoversicherung abgeschlossen werden. Hier werden
im Todesfall die Beiträge erstattet. Das Kapital des Versicherungsvertrages
kann dann für eine Hinterbliebenenrente genutzt werden.
Sind Zusatzversicherungen möglich?
In Ergänzung können bei der Rüruprente eine oder
mehrere Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese Beiträge
werden analog zur Rürup-Rente ebenfalls steuerlich gefördert.
Folgende Zusatzversicherungen werden gefördert: Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung,
Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrente. Beachtet werden
muss jedoch, dass ein Mindestanteil von 50% des Gesamtbeitrags
der Altersvorsorge aufgewendet wird, da nur dann eine steuerliche
Förderung zulässig ist.