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Die Rüruprente

Was passiert beim Todesfall?
Die Rüruprente kann nicht vererbt werden. Stribt der Rentenempfänger, so ist wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge für die Hinterbliebenen verloren. Alternativen werden von den Versicherungsgesellschaften jedoch in unterschiedlichen Lösungen angeboten. So kann der Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente ausgestattet werden oder eine zusätzliche (steuerlich nicht geförderte) Risikoversicherung abgeschlossen werden. Hier werden im Todesfall die Beiträge erstattet. Das Kapital des Versicherungsvertrages kann dann für eine Hinterbliebenenrente genutzt werden.

Sind Zusatzversicherungen möglich?
In Ergänzung können bei der Rüruprente eine oder mehrere Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese Beiträge werden analog zur Rürup-Rente ebenfalls steuerlich gefördert. Folgende Zusatzversicherungen werden gefördert: Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrente. Beachtet werden muss jedoch, dass ein Mindestanteil von 50% des Gesamtbeitrags der Altersvorsorge aufgewendet wird, da nur dann eine steuerliche Förderung zulässig ist.