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Die Rüruprente



Die Rüruprente

Mit dem Alterseinkünftegesetz seit Anfang 2005 wurde ein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung eingeführt. In diesem Zuge wurde die sogenannte Rüruprente (Namensgeber: Ökonom Bert Rürup) installiert. Hierbei handelt es sich, parallel zur Riesterrente, um eine alternative Form der vom Staat subventionierten Altersvorsorge. Die Rüruprente basiert auf einem Rentenversicherungsvertrag und unterscheidet sich zur normalen Rentenversicherung oder der Riesterrente grundlegend durch das fehlende Kapitalwahlrecht. Dies bedeutet, dass der Rentenbetrag keiner einmaligen Auszahlung zugeführt, sondern nur lebenslang als Rente ausbezahlt werden darf.

Welche Formen der Rente sind möglich?
Diese Rentenform kann als konventionelle Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung oder als Lebensversicherung nach dem UK-Modell durchgeführt werden.

Können Beiträge zur Rüruprente steuerlich abgesetzt werden?
Beiträge zu dieser Altersvorsorge sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben unter bestimmten Voraussetzungen abziehbar. Voraussetzung bei dem Versicherungsvertrag ist die monatliche Zahlung einer lebenslangen Leibrente, die nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen darf. Anzumerken ist, dass die aus dem Versicherungsvertrag erwachsenen Ansprüche nicht vererbbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind. Zudem ist ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Versicherungsvertrag ausgeschlossen.

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