
Die
Rüruprente
Mit dem Alterseinkünftegesetz
seit Anfang 2005 wurde ein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung
eingeführt. In diesem Zuge wurde die sogenannte Rüruprente
(Namensgeber: Ökonom Bert Rürup) installiert. Hierbei
handelt es sich, parallel zur Riesterrente, um eine alternative
Form der vom Staat subventionierten Altersvorsorge. Die Rüruprente
basiert auf einem Rentenversicherungsvertrag und unterscheidet sich
zur normalen Rentenversicherung oder der Riesterrente grundlegend
durch das fehlende Kapitalwahlrecht. Dies bedeutet, dass der Rentenbetrag
keiner einmaligen Auszahlung zugeführt, sondern nur lebenslang
als Rente ausbezahlt werden darf.
Welche Formen der Rente sind möglich?
Diese Rentenform kann als konventionelle Rentenversicherung, fondsgebundene
Lebensversicherung oder als Lebensversicherung nach dem UK-Modell
durchgeführt werden.
Können Beiträge zur
Rüruprente steuerlich abgesetzt werden?
Beiträge zu dieser Altersvorsorge sind im Rahmen der gesetzlichen
Höchstbeträge als Sonderausgaben unter bestimmten Voraussetzungen
abziehbar. Voraussetzung bei dem Versicherungsvertrag ist die
monatliche Zahlung einer lebenslangen Leibrente, die nicht vor
dem 60. Lebensjahr beginnen darf. Anzumerken ist, dass die aus
dem Versicherungsvertrag erwachsenen Ansprüche nicht vererbbar,
beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind. Zudem
ist ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Versicherungsvertrag
ausgeschlossen.
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