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  Sozialhilfe und    Rentenversicherung
 
 
 




Sozialhilfe und Rentenversicherung

Im Jahr 2000 gab es Überlegungen die Sozialhilfe als eine Art "Grundsicherung für die Rentenversicherung" einzusetzen.

Am Anfang standen hierbei folgende Aspekte im Fokus:
- 65-Jährige sowie Erwerbsunfähige (ab 18 Jahren) sollte Sozialhilfe ohne Einbeziehung von Unterhaltsansprüchen gegenüber vorhandenen Kindern und den Eltern gewährt werden
- darüber hinaus sollte für die genannten Personen noch eine 17%ige Erhöhung der Sozialhilfe gewährt werden

Die Finanzierung der veränderten Sozialhilfe wurde vom Deutsche Städte- und Gemeindebund abgelehnt, weil unabsehbare finanziellen Folgen für die Kommunen bestehen würden. Im Vorfeld haben bereits die Rentenversicherungsträger eine vorgesehene Grundsicherung als unfinanzierbar abgelehnt. Auf diesem Wege wurde bereits im Jahr 2000 versucht bestimmte Personen und Gruppen aus dem Leistungskatalog der Sozialhilfe herauszunehmen. Im gleichen Zuge wäre eine Absenkung des Rentenniveaus die Folge gewesen. Heute ist jedoch weiterhin fraglich inwieweit das Rentenniveau nicht mittelfristig erneut nach unten angepasst werden muss. Die Rentenversicherung kann den demographischen Faktor alleine nicht mehr stemmen, dies zeigt auch das Verhältnis der Beitragszahler zu den Rentern in der zukünftigen Entwicklung.
Dies wird dann zu einer dramatisch ansteigenden Altersarmut führen, wobei besonders Bezieher niedriger Einkommen, darüber hinaus Arbeitslose sowie geringer Verdienende betroffen wären. In der Zukunft stehen also weitere Umbrüche ins Haus, die sich auf die Sozialhilfe als auch auf die Rentenversicherung auswirken werden. Hierzu gehören dann auch wieder die Argumente zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit (analog zur Lebenserwartung) oder eine Streckung der betrieblichen Altersversorgung.