Im
Jahr 2000 gab es Überlegungen die Sozialhilfe als eine Art
"Grundsicherung für die Rentenversicherung" einzusetzen.
Am Anfang standen hierbei folgende Aspekte im Fokus:
- 65-Jährige sowie Erwerbsunfähige (ab 18 Jahren) sollte
Sozialhilfe ohne Einbeziehung von Unterhaltsansprüchen gegenüber
vorhandenen Kindern und den Eltern gewährt werden
- darüber hinaus sollte für die genannten Personen noch
eine 17%ige Erhöhung der Sozialhilfe gewährt werden
Die Finanzierung der veränderten Sozialhilfe wurde vom Deutsche
Städte- und Gemeindebund abgelehnt, weil unabsehbare finanziellen
Folgen für die Kommunen bestehen würden. Im Vorfeld haben
bereits die Rentenversicherungsträger eine vorgesehene Grundsicherung
als unfinanzierbar abgelehnt. Auf diesem Wege wurde bereits im Jahr
2000 versucht bestimmte Personen und Gruppen aus dem Leistungskatalog
der Sozialhilfe herauszunehmen. Im gleichen Zuge wäre eine
Absenkung des Rentenniveaus die Folge gewesen. Heute ist jedoch
weiterhin fraglich inwieweit das Rentenniveau nicht mittelfristig
erneut nach unten angepasst werden muss. Die Rentenversicherung
kann den demographischen Faktor alleine nicht mehr stemmen, dies
zeigt auch das Verhältnis
der Beitragszahler zu den Rentern in der zukünftigen Entwicklung.
Dies
wird dann zu einer dramatisch ansteigenden Altersarmut führen,
wobei besonders Bezieher niedriger Einkommen, darüber hinaus
Arbeitslose sowie geringer Verdienende betroffen wären. In
der Zukunft stehen also weitere Umbrüche ins Haus, die sich
auf die Sozialhilfe als auch auf die Rentenversicherung auswirken
werden. Hierzu gehören dann auch wieder die Argumente zu einer
Verlängerung der Lebensarbeitszeit (analog zur Lebenserwartung)
oder eine Streckung der betrieblichen
Altersversorgung.