Vorruhestandsregelung
und verkürzter Renteneintritt
Vorruhestandsregelungen als Vorfeld zum Renteneinstieg sind gesetzlich
verankert und werden temporär installiert um Veränderungen
am Arbeitsmarkt vorzunehmen. In der Vergangenheit wurden Programme
wie die "58er Regelung" oder ähnliches aufgelegt
um Arbeitsplätze für die junge Generation zu schaffen.
Dieses Ziel wurde jedoch nicht immer so umgesetzt wie es angedacht
war. Ein Großteil der Unternehmen hat hiermit einfach die
Personalkosten reduziert und keine neuen Arbeitnehmer eingestellt.
Den Nutzern der Vorruhestandsregelung wurde das vorzeitige Ausscheiden
aus der Erwerbstätigkeit jedoch sehr einfach gemacht, indem
in der Anfangsphase solcher Regelungen nur wenige prozentuale Einbußen
auf die prognostizierte Rente in Kauf genommen werden mussten. Für
solche Regelungen ist heute das Altersteilzeitgesetz vom 23. 07.1996
zuständig.
Aktuell gewinnen Zeitwertkonten an Bedeutung mit denen z.B. nicht
genommener Urlaub und geleistete Überstunden aufgetürmt
werden können. Zum Schluss der Erwerbstätigkeit kann mit
diesem Konto der Zeitraum zum Renteneintritt verkürzt werden
und stellt daher eine neue Möglichkeit zur Verkürzung
des Arbeitslebens dar. Vergessen darf hier jedoch nicht werden dass
diese "verkürzte Zeit" vorher abgeleistet und nicht
einfach gespart wurde, es ist somit nur eine Zeitverlagerung. Bei
jeglichen Formen von Vorruhestandsregelungen ist immer im Einzelfall
zu prüfen inwieweit es sich lohnen kann solch eine Regelung
einzugehen. Hier spielen individuelle Aspekte eine verstärkte
Rolle und Gesundheitszustand des Betroffenen ist ebenso wie der
Lebensumstand mit einzubeziehen. Den Anspruch auf eine Vorruhestandsregelung
im Unternehmen hat der Arbeitnehmer jedoch grundsätzlich nicht.