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Rentenversicherung Privat
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 Vorruhestandsregelung    und verkürzter  Renteneintritt
 




Vorruhestandsregelung und verkürzter Renteneintritt


Vorruhestandsregelungen als Vorfeld zum Renteneinstieg sind gesetzlich verankert und werden temporär installiert um Veränderungen am Arbeitsmarkt vorzunehmen. In der Vergangenheit wurden Programme wie die "58er Regelung" oder ähnliches aufgelegt um Arbeitsplätze für die junge Generation zu schaffen. Dieses Ziel wurde jedoch nicht immer so umgesetzt wie es angedacht war. Ein Großteil der Unternehmen hat hiermit einfach die Personalkosten reduziert und keine neuen Arbeitnehmer eingestellt. Den Nutzern der Vorruhestandsregelung wurde das vorzeitige Ausscheiden aus der Erwerbstätigkeit jedoch sehr einfach gemacht, indem in der Anfangsphase solcher Regelungen nur wenige prozentuale Einbußen auf die prognostizierte Rente in Kauf genommen werden mussten. Für solche Regelungen ist heute das Altersteilzeitgesetz vom 23. 07.1996 zuständig.

Aktuell gewinnen Zeitwertkonten an Bedeutung mit denen z.B. nicht genommener Urlaub und geleistete Überstunden aufgetürmt werden können. Zum Schluss der Erwerbstätigkeit kann mit diesem Konto der Zeitraum zum Renteneintritt verkürzt werden und stellt daher eine neue Möglichkeit zur Verkürzung des Arbeitslebens dar. Vergessen darf hier jedoch nicht werden dass diese "verkürzte Zeit" vorher abgeleistet und nicht einfach gespart wurde, es ist somit nur eine Zeitverlagerung. Bei jeglichen Formen von Vorruhestandsregelungen ist immer im Einzelfall zu prüfen inwieweit es sich lohnen kann solch eine Regelung einzugehen. Hier spielen individuelle Aspekte eine verstärkte Rolle und Gesundheitszustand des Betroffenen ist ebenso wie der Lebensumstand mit einzubeziehen. Den Anspruch auf eine Vorruhestandsregelung im Unternehmen hat der Arbeitnehmer jedoch grundsätzlich nicht.