.
Rentenversicherung Privat
  Wertgutachten
  Wiederheirat
  Widerspruchsverfahren   zum Rentenbescheid
 




Das Widerspruchsverfahren zum Rentenbescheid

Ob es nun private oder öffentliche Belange angeht hat man in der Regel das Recht das Anliegen von neutraler Position prüfen zu lassen. So verhält es sich auch mit dem Rentenbescheid. Das bedeutet es muss in diesem Fall ein Widerspruch zum erhaltenen Rentenbescheid einlegen. Zu beachten ist die 4-wöchige Frist, die es gilt einzuhalten. Wenn also begründete Fehler in dem bescheid vorhanden sind ist mittels angeführten Begründungen dem Deutschen Rentenversicherung Bund dies in dem Widerspruch mitzuteilen. Wie bekomme ich jedoch professionelle Hilfe? Hier gibt es im Internet viele Foren, die weiterführende Ansprechpartner nennen können. Des Weiteren kann man sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden, die entweder selber kostenpflichtige Hilfe anbieten oder ebenfalls weitere Anlaufstellen nennen können. Am Anfang kann man natürlich auch erste Informationen bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung einholen.
Das gesamte Verfahren läuft in einem außergerichtlichen Vorverfahren ab, wo dann die neuen Argumente durch einen unabhängigen Widerspruchsausschuss geprüft werden. Das Ergebnis wird dann offen legen ob die Argumente Versicherten bzw. Rentners der Rechtmäßigkeit standhalten und einer Korrektur unterworfen werden müssen. Besteht kein Anspruch auf Korrektur kann der Rentenbescheidswiderspruch auch abgelehnt werden. Ist der "Kläger" nicht damit einverstanden ist die nächste Stufe zu beschreiten und beim Sozialgericht Klage einzureichen. Anzumerken ist hierbei dass weder bei erster außergerichtlicher Instanz als auch beim Sozialgericht Verwaltungskosten oder Gerichtskosten berechnet werden. Dem Kläger bzw. Einsprechenden ist dabei auch jeweils selbst überlassen einen Rechtsbeistand einzuschalten, eine Pflicht bzw. Anwaltszwang besteht hier nicht. Wird trotzdem ein Anwalt eingeschaltet so ist die Kostenerstattung hierfür verschieden geregelt. Wir die Klage erfolgreich geführt, so werden die Anwaltskosten erstattet jedoch immer auch einer Prüfung unterworfen inwiefern hier eine anteilige Erstattung vollzogen werden kann.

Vorlagen für ein Widerspruchsverfahren kann man sich hier downloaden: http://www.forum-renten.de/widerspruch.htm