Ob es nun private oder öffentliche Belange angeht hat man in
der Regel das Recht das Anliegen von neutraler Position prüfen
zu lassen. So verhält es sich auch mit dem Rentenbescheid.
Das bedeutet es muss in diesem Fall ein Widerspruch zum erhaltenen
Rentenbescheid einlegen. Zu beachten ist die 4-wöchige Frist,
die es gilt einzuhalten. Wenn also begründete Fehler in dem
bescheid vorhanden sind ist mittels angeführten Begründungen
dem Deutschen Rentenversicherung Bund dies in dem Widerspruch mitzuteilen.
Wie bekomme ich jedoch professionelle Hilfe? Hier gibt es im Internet
viele Foren, die weiterführende Ansprechpartner nennen können.
Des Weiteren kann man sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
wenden, die entweder selber kostenpflichtige Hilfe anbieten oder
ebenfalls weitere Anlaufstellen nennen können. Am Anfang kann
man natürlich auch erste Informationen bei den Beratungsstellen
der Deutschen Rentenversicherung einholen.
Das gesamte Verfahren läuft in einem außergerichtlichen
Vorverfahren ab, wo dann die neuen Argumente durch einen unabhängigen
Widerspruchsausschuss geprüft werden. Das Ergebnis wird dann
offen legen ob die Argumente Versicherten bzw. Rentners der Rechtmäßigkeit
standhalten und einer Korrektur unterworfen werden müssen.
Besteht kein Anspruch auf Korrektur kann der Rentenbescheidswiderspruch
auch abgelehnt werden. Ist der "Kläger" nicht damit
einverstanden ist die nächste Stufe zu beschreiten und beim
Sozialgericht Klage einzureichen. Anzumerken ist hierbei dass weder
bei erster außergerichtlicher Instanz als auch beim Sozialgericht
Verwaltungskosten oder Gerichtskosten berechnet werden. Dem Kläger
bzw. Einsprechenden ist dabei auch jeweils selbst überlassen
einen Rechtsbeistand einzuschalten, eine Pflicht bzw. Anwaltszwang
besteht hier nicht. Wird trotzdem ein Anwalt eingeschaltet so ist
die Kostenerstattung hierfür verschieden geregelt. Wir die
Klage erfolgreich geführt, so werden die Anwaltskosten erstattet
jedoch immer auch einer Prüfung unterworfen inwiefern hier
eine anteilige Erstattung vollzogen werden kann.
Vorlagen für ein Widerspruchsverfahren kann man sich hier downloaden:
http://www.forum-renten.de/widerspruch.htm